Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, regelt seit 2002, wie viel Heizenergie ein neu errichtetes Gebäude maximal verbrauchen darf.
Der geltende EnEV-Standard ist zudem die Richtmarke, an der sich die KfW-Effizienzaus-Standards der KfW-Bankengruppe für Neubauten und umfassend sanierte Altbauten orientieren. Die Energieeffizienz eines Gebäudes ist nicht nur wichtig, weil die KfW ihre attraktiven Kredite und Zuschüsse an die Erreichung sehr guter energetischer Standards knüpft. Ein zeitgemäßer Effizienzstandard gewährleistet mehr noch auf lange Sicht den Werterhalt einer Immobilie! Der Weg für den ab 2021 EU-weit vorgeschriebenen „Niedrigstenergiestandard“ soll durch die stufenweise Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung geebnet werden. Zum 1. Januar 2016 wurden daher die primärenergetischen Anforderungen der EnEV pauschal um 25 Prozent verschärft.
Die EnEV gilt für fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Neben der Heizungs- und Klimatechnik beziehen sich Ihre Vorgaben vorrangig auf den Wärmedämmstandard des Gebäudes. Somit trägt die EnEV auch wesentlich dazu bei, ein angenehmes Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen und die Heizkosten zu reduzieren.
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28. Februar 2025
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