Durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) werden energieeffiziente Häuser vom Staat mit zinsgünstigen Darlehen gefördert.
Aktuell gibt es drei förderfähige KfW-Effizienzhaus-Standards: Effizienzhaus 40 Erneuerbare – Energien – Klasse, Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits – Klasse und Effizienzhaus 40 Plus. Zum Erreichen der Energiehaus-Standards und somit einer Förderung, werden der Wärmeschutz der Gebäudehülle und der sogenannte Primärenergiebedarf bewertet. Je niedriger die Zahl in der Bezeichnung des Effizienzhaus-Standards, desto niedriger der Primärenergiebedarf des Hauses.
Für den Kreditantrag eines Effizienzhauses benötigen Sie die Bestätigung eines Energieberaters, über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Die Kosten für einen Energieberater bezuschusst die KfW in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro pro Vorhaben. Außerdem wird mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm der Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen durch zinsgünstige Kredite gefördert.
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28. Februar 2025
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